Rahmenbedingungen

Verschwiegenheitspflicht: Ich unterliege als Psychotherapeutin der Verschwiegenheitspflicht nach §15 des Psychotherapiegesetzes.

Klient*innen: Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen, sowie Angehörige psychisch erkrankter Menschen.

Setting: Einzeltherapie

Dauer & Frequenz: Eine Einzeltherapiestunde dauert 50 Minuten und ist erfahrungsgemäß regelmäßig einmal in der Woche zielführend.

Das Erstgespräch: Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und wird zum halben Honorar berechnet.

Das Erstgespräch soll Ihnen und mir ermöglichen zu erfahren, ob Sie mit ihrem Anliegen bei mir richtig sind und wir uns vorstellen können miteinander zu arbeiten.

Absageregelung: Bis 24 Stunden vor dem Termin kann kostenlos abgesagt werden.

Die Psychotherapie ist auch in türkischer Sprache möglich.